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Angelfischerei und Vogelgrippe (HV Tischvorlage)

Eine Information des Fischereiverbandes Oberbayern für die Angel- und Berufsfischer

 

Kann man an Gewässern, an denen tote Wasservögel gefunden werden oder gefunden wurden, noch bedenkenlos angeln?

 

Diese Frage ist in den vergangenen drei Wochen immer wieder an uns herangetragen worden. Die Antwort lautet ganz eindeutig: Ja. Die Vogelinfluenzaviren sind durch die Evolution an die Körpertemperatur von Säugern und Vögeln angepasst. Nur unter bestimmten Bedingungen können die Viren überhaupt überleben. Fische sind wechselwarme Tiere und es gibt bisher keinerlei Hinweis darauf, dass das Virus diese Artenbarriere überspringen und sich in Fischen vermehren könnte. Eine Infektion des Menschen mit virusbelastetem Wasser wird von Fachleuten ebenfalls ausgeschlossen, weil es für eine Ansteckung relativ hoher Keimmengen bedarf, die aufgrund des Verdünnungseffektes im Wasser niemals erreicht werden. In Sperrbezirken spricht auch aus rechtlicher Sicht nichts gegen die Angelfischerei.

 

Es stellt sich weiterhin die Frage, ob man geangelte Fische überhaupt noch essen kann?

 

Dazu ist zu sagen, dass gefangene Fische beim Anlanden theoretisch mit Vogelkot von Enten, Schwänen und Gänsen im Uferbereich in Berührung kommen und so mit Virusmaterial kontaminiert werden könnten. Dem kann man allerdings durch den Gebrauch eines geeigneten Keschers vorbeugen. Auch innerlich im Magen-Darmtrakt könnten Fische theoretisch mit dem Virus belastet sein, etwa weil sie Vogelkot oder infiziertes Geflügel gefressen haben. Selbst für diese Fälle kann eine Gefährdung des Menschen nach unserem Dafürhalten ausgeschlossen werden. Nach Ansicht von Fachleuten werden die Viren nämlich im saueren Milieu des Verdauungstraktes der Fische (und natürlich erst recht der Menschen) größtenteils abgetötet. In China, wo das Virus tatsächlich schon auf den Menschen übergesprungen ist, sind die Mediziner deshalb zur folgenden Ansicht gekommen: Um sich mit dem Virus anzustecken, muss es eingeatmet werden. Ob man sich beim Schlachten der Fische eventuell über eine Verletzung an der Hand anstecken kann, ist unter den Fachleuten noch nicht abschließend geklärt, wird aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen. Vorsichtiges Verhalten beim Schlachten der Fische lässt jedoch auch dieses Risiko gering erscheinen. Keinesfalls sollten gefangene Fische am Wasser geschlachtet und mit dem dort vorhandenen Wasser ausgewaschen werden.

 

Grundsätzlich könnte jedoch Vogelkot im Uferbereich virusbelastet sein. Deshalb empfiehlt es sich, Stiefel und Angelgerät am Gewässer gründlich zu reinigen.

 

Experimente des Friedrich-Loeffler-Institutes haben gezeigt, dass das Virus außerhalb von lebendigen Organismen nicht lange überdauern kann. Die Überlebensfähigkeit sinkt dabei mit steigender Umgebungstemperatur. Fachleute gehen deshalb davon aus, dass mit Erreichen der Badetemperaturen oberbayerische Gewässer wieder virusfrei sein werden.

 

Eine reelle Gefahr bei der Bergung von toten Wasservögeln kann hingegen nicht ausgeschlossen werden.

 

Deshalb empfiehlt die bayerische Veterinärverwaltung, die Bergung kranker und toter Vögel den zuständigen Behörden zu überlassen, die mit angemessener Schutzkleidung die Tiere ordnungsgemäß entsorgen. Außerdem sollten nur die Ansammlungen gleichzeitig erkrankter Vögel gemeldet werden, weil nicht jeder tote Vogel nach einem so langen Winter ein Hinweis auf das Vorhandensein des Virus H5N1 ist. Es empfiehlt sich jedoch in jedem Fall, die toten Tiere nicht mit bloßen Händen anzufassen!

 

Herausgegeben vom Fischereiverband Oberbayern für die Jahreshauptversammlung am 18. März in Oberschleißheim

 

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