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Geschäftsstelle: Nymphenburgerstr. 154/II, Karl-Albrecht-Hof, 80634 München, Tel.: 089 / 16 35 13  Fax: 089 / 13 18 60

 

Fischerprüfung

Wer in Bayern seinen Hauptwohnsitz hat benötigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern einen bayerischen Fischereischein, außer wenn er einen noch gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzt. Nach Ablauf desselben ist ein bayerischer Fischereischein zu erwerben. Von Ausnahmen abgesehen hat der Antragsteller zum Erweb des Fischereischeines die bestandene Fischereiprüfung (Prüfungsgebühr 30,00 €)nachzuweisen. Seit dem 1.1.1999 wird statt der bisherigen Fünf- und Zehnjahresfischereischeine nur noch ein Fischereischein auf Lebenszeit gegen eine Ausstellungsgebühr von 35 € ausgestellt. Der Jahresfischereischein kostet 7,50 € und der Jugendfischereischein 5 €.

Die Höhe der Fischereiabgabe beträgt bei Zahlung für 5 aufeinander folgende Jahre 40 € und ist bei einmaliger Zahlung altersabhängig nach nebenstehender Tabelle:

Gastangler aus anderen Bundesländern benötigen neben einer Fischereierlaubniskarte einen gültigen Fischereischein (AVFiG, §2).

Ausländische Urlauber haben ohne Nachweis eines Fischereischeins die Möglichkeit bei der betreffenden Gemeindeverwaltung einen bayerischen Jahresfischereischein gültig für drei selbst bestimmbare Monate zu erwerben (zur Zeit 22,60 €).

Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG)
v
om 04. November 1987, zuletzt geändert am 19.März 2004

Lebensalter bei Zahlung

Betrag in €

14 - 22

300

23 - 27

288

28 - 32

256

33 - 37

224

38 - 42

192

43 - 47

160

48 - 52

128

53 - 57

96

58 - 62

64

63 - 67

32

68 und darüber

0

 

Termine der Vorbereitungskurse zur Fischerprüfung 2010 im Bezirk Oberbayern

München Stadt

Ebersberg

Starnberg

Eichstätt

Altötting

Rosenheim

Mühldorf am Inn

Fürstenfeldbruck

Dachau

Traunstein

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Landsberg am Lech

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Bad Tölz-Wolfratshausen

Rosenheim Stadt

München Land

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Ingolstadt Stadt

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