AVBayFiG &
Bezirsfischereiverordnung Oberbayern
AVBayFiG - Anwendungsverordnung z. Bay. Fischereigesetz
Die bisherige AVFiG musste grundlegend erneuert werden, da sich das BayFiG als dessen Grundlage einer Erneuerung unterzogen hatte. Die Ausführungsverordnung erläutert die einzelnen Artikel des Bayerischen Fischereigesetzes und gibt weitergehende Verordnungen zum Fischereigesetz wider.
Bezirksfischereiverordnung für Oberbayern v. 13.02.2015
Mit Datum vom 09.01.2015 und Wirkung zum 13.02.2015 wurde die Bezirksfischereiverordnung für den Regierungsbezirk Oberbayern geändert. Die neue Bezirksfischereiverordnung finden Sie im Oberbayerischen Amtsblatt veröffentlicht. Diese gilt für 5 Jahre:
Weitere gesetzliche Grundlagen für die Fischerei